Rechtsanwalt  
      Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz  
 

Betrieblicher Datenschutz in medizinischen und sozialen Einrichtungen


Egal ob im Krankenhaus, Arztpraxis, sozialer Einrichtung oder Rettungsstelle: Qualifizierter Patientendatenschutz  steht nicht nur im immer stärkeren Fokus der Aufsichtsbehörden, sondern ist auch Gütesiegel und Alleinstellungsmerkmal für Ihr Haus. Ein qualitativ hochwertiger Datenschutz ist zudem Bestandteil der Anforderungen an das Qualitätsmanagement (QM) im Gesundheitswesen und fungiert damit als messbarer und kommunizierbarer  Gradmesser für das Ansehen Ihres Hauses.

Seit 2001 bin ich in enger Kooperation mit Mark Rüdlin Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter in der Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Krankenhäusern, Behinderten-, Jugend- und Suchthilfeeinrichtungen sowie in sonstigen medizinisch ausgerichteten Unternehmen tätig. Ich unterstütze Sie mit Analysen und Konzepten und natürlich als Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter