Datenschutz

Bundesarbeitsgericht: Datenschutz im Konzern, Urteil vom 8. Mai 2025, Az. 8 AZR 209/21.

 

Das Gericht hat über die Zulässigkeit der Weitergabe von Personaldaten im Konzern entschieden. Für die Frage der Rechtsgrundlage einer solchen Weitergabe zog das Gericht aufgrund fehlender anderweitiger Tatbestände Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO heran. Das Gericht verneinte im konkreten Fall die Erforderlichkeit der Weitergabe der Personaldaten und sprach dem Kläger aufgrund dieses Verstoßes einen Schadensersatz in Höhe von 200 € gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu.