Nutzen, nicht nur Pflicht

Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ab einer Betriebsgröße von 10 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Die Verantwortung für einen sicheren Umgang mit den Patienten- und Mitarbeiterdaten liegt bei der Geschäftsführung. Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten erfüllen Sie als Geschäftsführer schnell und nachhaltig Compliance-Anforderungen und sichern damit sich und das eigene Haus.

 

 

Der Externe Datenschutzbeauftragte schafft damit echte Entlastung durch Übernahme von rechtlicher Verantwortung.

Durch Mitarbeiterschulungen und Qualifizierungen schafft er zu dem im ganzen Unternehmen Sicherheit im Umgang mit den hochkomplexen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Sicherheit fördert die Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter und trägt damit entscheidend zu einem guten und gesunden Betriebsklima bei.

 

Und außerdem: Datenschutz ist gerade auch Ihren Patienten wichtig. Ein sichtbar hohes Niveau im Umgang mit seinen Daten entscheidet mit bei der Klinikwahl.