Die Compliance-Anforderungen verlangen von der Geschäftsführung die Auswahl eines geeigneten betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit in jährlichen Berichten dokumentieren muss.
Die eigenen Mitarbeiter sind nach anderen Qualifikationen als solchen des Datenschutzes ausgewählt, weshalb der Rückgriff auf interne Kräfte in den allermeisten Fällen eine
Ressourcenverschwendung ist. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für Schulungen und notwendige Freistellungen zur Erfüllung seiner Aufgaben sind erheblich. Hinzu kommt, dass ein einmal
bestellter interner Datenschutzbeauftragter nicht mehr einseitig abberufen werden kann. Sie verlieren Flexibilität.
Entscheiden Sie sich für mich als externen Datenschutzbeauftragten.
Ihre Vorteile: Ich bin
Gerne unterbreite ich Ihnen einen Angebot mit dem Sie kalkulieren können.