Designrecht

Designschutz für Produkt-, Mode-, Grafik- und Webdesign.

 

 

Aus Sicht der angesprochenen Berufsgruppen betrifft der Designschutz immer eine Gemengelage von Rechtsfragen. Designleistungen bilden Schnittstellen nicht nur zum Urheber- und Geschmacksmusterschutz, sondern selbstverständlich auch zum Marken- und Wettbewerbsrecht. Deshalb steht für mich die lizenzvertragliche Beratung meiner Mandanten im Vordergrund, ganz gleich ob auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene. 

 

Ich berate Sie zu klassischen Fragen der Musteranmeldung sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Geschmacksmuster.