Online-Banking -Phishing: OLG Dresen Urteil vom 05.05.2025 Az. 8 U1482/24
Das OLG Dresden hat in seinem Urteil klargestellt, dass den Bankkunden im Online-Banking eigene Sorgfaltspflichten obliegen, deren Verletzung die Bank von einem Rückzahlungsanspruch im Fall eines Phishing-Betruges befreit. Gleichzeitig hat das Gericht aber betont, dass die Bank ein Mitverschulden an dem Betrug trifft, wenn nicht auch der Anmeldeprozess zum Onlinebanking durch eine 2- Faktor-Authentifizierung abgesichert wird. Das Gericht hat den Rückzahlungsanspruch deshalb um 20 % gekürzt. Aus der Sachverhaltsmitteilung und dem darin beschriebenen Vorgehen der Betrüger wird deutlich, dass man als Onlinebankkunde darauf achten sollte, Zugang zu seinem Onlinekonto nie über einen versendeten Link, sondern nur durch eigenes Eintippen der Bank-URL im Browser oder durch unmittelbare Nutzung der Banking-App zu begehren. Man außerdem aufmerksam lesen muss, welchen Vorgang man in der App freigibt und ob man das auch wirklich so will.