Markenrecht

Planen. Sichern. Durchsetzen

 

Markenplanung: Die Festlegung Ihrer Markenstrategie beginnt idealer Weise schon vor der Produkteinführung. Ihre Markenziele erreichen Sie nur mit einer sicheren Marke. Aus markenrechtlicher Sicht bedeutet das: Ihr Markenname muss schutzfähig und damit in das jeweilige Markenregister eintragungsfähig  sein. Außerdem darf er keine Rechte Dritter verletzen. Dies macht umfangreiche Recherchen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene erforderlich und deren juristische Bewertung. 

Sind Sie mit Ihrem Produkt bereits am Markt, ist eine markenrechtliche Absicherung besonders wichtig. Denn wer zuerst anmeldet, dem gehört die Marke. Nicht, dass Sie Ihren guten Namen an die Konkurrenz verlieren. 

 

Gerne sichere ich Ihre Markenstrategie juristisch ab. Ganz gleich auf welchen (internationalen) Märkten Sie einzeln oder kumulativ präsent sind.

Von der Markenplanung über die Markenanmeldung (National, Europa EU oder International IR)  bis zur Markendurchsetzung und Verteidigung stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

 

Markenverteidigung: Ich streite für Sie an jedem Ort. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen in der gerichtlichen Durchsetzung und Verteidigung von Markenrechten kenne ich die meisten für das Markenrecht zuständigen Landgerichte.